Ein Unternehmen in Deutschland gründen

Die Gründung selbst ist in wenigen Wochen erledigt. Was länger dauert, ist alles, was daran hängt — und was niemand auf Ihrer Sprache erklärt.

Besprechungsraum bei einem Notar am Abend
Antwort in 15 MinutenDeutschlandweitMehrsprachige BegleitungBegleitung beim NotarterminBeglaubigte Übersetzungen inklusiveVereidigte Dolmetscher

Begleitung

Wobei wir Sie begleiten

Vorbereitung

Welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt, welche Unterlagen Sie aus Ihrem Heimatland brauchen und in welcher Form.

Unterlagen aus dem Ausland

Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Ausweisdokumente — beglaubigt übersetzt und, wo nötig, mit Apostille.

Notartermin

Bei Gesellschaftsgründungen ist der Notar Pflicht. Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist es der Dolmetscher in der Regel auch.

Nach der Gründung

Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Geschäftskonto — wir begleiten die Termine und den Schriftverkehr sprachlich.

Personal

Wenn Sie einstellen wollen, machen wir auch das.

Rechtsformen

Welche Rechtsform?

Ein kurzer Überblick — die Entscheidung selbst treffen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

GmbH.

Die häufigste Form für ernsthafte Vorhaben. Haftungsbeschränkt, verlangt Stammkapital und einen Notartermin.

UG (haftungsbeschränkt).

Einstieg mit geringerem Kapital, sonst ähnlich wie die GmbH. Wird im Geschäftsverkehr manchmal zurückhaltender aufgenommen.

Zweigniederlassung.

Wenn Sie bereits ein Unternehmen im Ausland haben und in Deutschland präsent sein wollen, ohne neu zu gründen.

Einzelunternehmen.

Am schnellsten, ohne Notar — aber ohne Haftungsbeschränkung.

Grenzen

Was wir nicht tun

Wir sind keine Steuerberater und keine Rechtsanwälte.

Die Wahl der Rechtsform, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und steuerliche Fragen gehören zu diesen Berufen. Wir sagen Ihnen, wann Sie dort hin müssen — und begleiten Sie sprachlich, wenn Sie dort sind.

Wir versprechen keinen Aufenthaltstitel.

Ob Ihr Vorhaben einen Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit trägt, entscheidet die Ausländerbehörde. Wir bereiten Unterlagen vor und begleiten Termine.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Muss ich für die Gründung nach Deutschland kommen?

Für den Notartermin in der Regel ja, zumindest einmal. Manches lässt sich per Vollmacht lösen — das klärt Ihr Notar.

Brauche ich einen deutschen Wohnsitz?

Für die Gründung selbst nicht zwingend. Für andere Schritte, etwa das Geschäftskonto, wird oft danach gefragt.

Sprechen Sie meine Sprache?

Wahrscheinlich ja — wir arbeiten mit über 100 Sprachen und begleiten Termine mit vereidigten Dolmetschern.

Was kostet die Begleitung?

Abhängig vom Umfang. Notar-, Register- und Behördengebühren kommen dazu und werden direkt von den jeweiligen Stellen erhoben. Sie bekommen ein Angebot, bevor wir anfangen.

Anfrage

Erzählen Sie uns, was Sie vorhaben

Ein kurzes Formular. Wir melden uns innerhalb von 15 Minuten — auch am Wochenende.

Das Anfrageformular wird angebunden, sobald der Upload- und Mail-Endpunkt steht (HANDOFF §3, Nr. 6). Solange erreichen Sie uns direkt:

Erzählen Sie uns, was Sie vorhaben.

Wir melden uns innerhalb von 15 Minuten.