Paul-Oeser-Straße 1 49074 Osnabrück
Kurfürstendamm 135 10711/ Berlin
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich.
Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich und melden uns zeitnah bei Ihnen.
Ja, unsere Leistungen können individuell miteinander kombiniert werden, je nach Ihrem Bedarf.
Die Vermittlung dauert in der Regel 2–4 Wochen. Je nach individuellen Anforderungen und Verfügbarkeit kann die Dauer leicht variieren.
Ja, alle Bewerbungen werden streng vertraulich behandelt und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an potenzielle Arbeitgeber weitergeleitet.
Ja, wir vermitteln deutschlandweit und unterstützen Bewerberinnen und Bewerber sowie Unternehmen in ganz Deutschland
Ja, wir vermitteln auch mehrsprachige Fachkräfte, die neben Deutsch weitere Sprachen beherrschen und in unterschiedlichen Branchen eingesetzt werden können.
Wir bieten Dolmetscherdienste für Behörden, Gerichte, Arzttermine, Geschäftsgespräche, Konferenzen, Schulungen und viele weitere Anlässe an.
Wir bieten Dolmetscherdienste in zahlreichen Sprachen an. Kontaktieren Sie uns gerne, um die Verfügbarkeit Ihrer gewünschten Sprachkombination zu erfahren.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns schnellstmöglich mit einem passenden Angebot.
Ja, wir bieten Dolmetschereinsätze per Telefon oder Video deutschlandweit an.
Ja, sowohl kurze Termine als auch mehrtägige Einsätze sind nach Absprache möglich.
Ja, unsere Übersetzungen werden von Behörden anerkannt, sofern es sich um beglaubigte Übersetzungen durch entsprechend qualifizierte Übersetzer handelt.
Eine beglaubigte Übersetzung dauert in der Regel 4–6 Tage. Je nach Umfang und Dringlichkeit kann die Bearbeitungszeit variieren
Eine Apostille ist eine amtliche Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird von einer zuständigen Behörde ausgestellt und dient dazu, Dokumente für die Verwendung im Ausland zu beglaubigen.
Ja. Wir übersetzen Apostillen sowie die dazugehörigen Dokumente (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Diplome oder Gerichtsurteile) fachgerecht und auf Wunsch auch als beglaubigte Übersetzung.
Nein. Apostillen werden ausschließlich von den zuständigen Behörden ausgestellt. Gerne beraten wir Sie jedoch dazu, welche Schritte für die Apostillierung Ihrer Dokumente erforderlich sind und unterstützen Sie anschließend bei der Übersetzung.
Ja, wir bieten auch kurzfristige Dolmetschereinsätze an – je nach Verfügbarkeit oft auch innerhalb weniger Stunden oder am selben Tag.
Bu kategoride henüz soru bulunmuyor.
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