Vereidigte Übersetzer

Vereidigte Übersetzer — wer darf beglaubigt übersetzen?

Beeidigt, vereidigt, ermächtigt: drei Wörter für dieselbe Berechtigung. Was dahintersteckt und wie Sie sie überprüfen.

Begriffe

Beeidigt, vereidigt, ermächtigt — was stimmt denn nun?

Alle drei stimmen. Welches Wort verwendet wird, hängt vom Bundesland ab, in dem die Person zugelassen wurde — nicht von ihrer Qualifikation.

In Bayern und Baden-Württemberg heißt es „öffentlich bestellt und beeidigt". In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen „ermächtigt". Andere Länder sprechen von „allgemein beeidigt".

Für Sie ändert das nichts. Die Übersetzung einer in einem Bundesland zugelassenen Person wird in ganz Deutschland akzeptiert. Wenn eine Behörde etwas anderes behauptet, sagen Sie uns Bescheid — wir klären das.

Was es nicht gibt: einen „zertifizierten" oder „offiziellen" Übersetzer. Diese Begriffe sind rechtlich bedeutungslos. Entscheidend ist die Zulassung durch ein Gericht.

Merkmale

Woran Sie eine beglaubigte Übersetzung erkennen

Drei Elemente machen aus einer Übersetzung eine beglaubigte Übersetzung. Fehlt eines davon, kann die Behörde sie zurückweisen.

Bestätigungsvermerk

Ein Satz am Ende der Übersetzung, in dem die übersetzende Person die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt. Er nennt auch die Ausgangssprache und ob eine Kopie oder ein Original vorlag.

Rundstempel

Enthält Name, Sprachen und das Gericht, das die Zulassung erteilt hat.

Unterschrift

Handschriftlich oder als qualifizierte elektronische Signatur bei digitalen Übersetzungen.

Dazu kommt die vollständige Wiedergabe: Stempel, Siegel, Randvermerke und handschriftliche Zusätze gehören mit übersetzt. Eine Zusammenfassung ist keine beglaubigte Übersetzung.

Abgrenzung

Nicht dasselbe wie eine notarielle Beglaubigung

Die häufigste Verwechslung — und sie kostet Zeit, weil Menschen zum falschen Termin gehen.

Der vereidigte Übersetzer

bestätigt, dass die Übersetzung dem Original entspricht. Er prüft nicht, ob das Original echt ist.

Der Notar

bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Er prüft nicht die Übersetzung.

Die Apostille

bestätigt, dass Unterschrift und Siegel auf der Urkunde echt sind. Sie prüft weder Inhalt noch Übersetzung.

Wenn Ihre Behörde mehrere davon verlangt, sagen Sie uns, was auf dem Merkblatt steht — wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Nachprüfen

So prüfen Sie, ob jemand wirklich vereidigt ist

Sie müssen uns nicht glauben. Die Landesjustizverwaltungen führen eine gemeinsame Datenbank, in der jede in Deutschland beeidigte oder ermächtigte Person eingetragen ist.

Sie suchen dort nach Name, Sprache oder Ort. Wenn jemand dort nicht steht, darf er keine beglaubigten Übersetzungen anfertigen.

Wir nennen Ihnen auf Wunsch den Namen der Person, die Ihre Übersetzung anfertigt — damit Sie selbst nachschlagen können. Fragen Sie einfach danach.

Maschinelle Übersetzung

Warum eine KI-Übersetzung nicht reicht

Nicht wegen der Sprachqualität. Wegen der Haftung.

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine persönliche Erklärung: eine namentlich benannte, gerichtlich zugelassene Person haftet dafür, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Ein Programm kann diese Erklärung nicht abgeben, und keine Behörde akzeptiert sie.

Dazu kommen Dinge, an denen maschinelle Übersetzungen bei Urkunden regelmäßig scheitern: handschriftliche Randvermerke, teilweise unleserliche Stempel, Namensumschriften nach ISO-Norm, historische Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, die es heute nicht mehr gibt.

Dolmetscher

Und bei vereidigten Dolmetschern?

Dieselbe Systematik, ein anderer Beruf. Ein beeidigter Dolmetscher überträgt gesprochene Sprache, ein beeidigter Übersetzer geschriebenen Text. Die Zulassung erteilt in beiden Fällen ein Gericht.

Auch hier drei Wörter für dieselbe Sache.

„Beeidigter Dolmetscher", „vereidigter Dolmetscher" und „allgemein beeidigter Dolmetscher" bezeichnen dieselbe Berechtigung. Welches Wort gilt, hängt wieder vom Bundesland ab.

Dieselbe Datenbank.

Vereidigte Dolmetscher stehen in derselben gemeinsamen Datenbank der Landesjustizverwaltungen wie Übersetzer. Sie können also auch hier nachschlagen.

Ein Unterschied: es entsteht kein Dokument.

Ein Dolmetschereinsatz hinterlässt keinen Stempel und keine Unterschrift, weil kein Schriftstück entsteht. Wenn eine Stelle beides verlangt — Dolmetscher im Termin und schriftliche Übersetzung —, sind das zwei Aufträge.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wird eine Übersetzung aus einem anderen Bundesland akzeptiert?

Ja. Die Zulassung erfolgt über ein Landgericht oder Oberlandesgericht, gilt aber bundesweit.

Wird eine Übersetzung aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?

Meist nicht. Deutsche Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung von einer in Deutschland zugelassenen Person. Wenn Sie bereits eine ausländische Übersetzung haben, prüfen wir gern, ob sie ausreicht — bevor Sie doppelt zahlen.

Kann ich meine eigene Übersetzung beglaubigen lassen?

Nein. Die übersetzende Person muss die Übersetzung selbst angefertigt haben. Sie kann keine fremde Arbeit bestätigen, ohne sie vollständig zu prüfen — in der Praxis bedeutet das eine Neuübersetzung.

Reicht eine digitale Übersetzung mit Signatur?

Für viele Stellen ja, wenn sie eine qualifizierte elektronische Signatur trägt. Manche Ämter bestehen weiterhin auf Papier mit Originalstempel. Fragen Sie vorab bei der Stelle nach, bei der Sie einreichen.

Was ist, wenn die Behörde die Übersetzung trotzdem nicht akzeptiert?

Wir korrigieren sie kostenlos.

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