Beglaubigte Übersetzungen für die Ausländerbehörde

Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist schwer zu bekommen und schnell verloren. Wer mit unvollständigen Unterlagen erscheint, wartet oft Monate auf den nächsten.

Antwort in 15 MinutenÜber 100 SprachenDeutschlandweitVereidigte ÜbersetzerAnerkannt oder kostenlos korrigiertDSGVO-konform

Unterlagen

Welche Unterlagen verlangt die Ausländerbehörde?

Je nach Verfahren unterschiedlich. Die häufigsten:

Aufenthaltstitel und Verlängerung

Familiennachzug

Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

Visumverfahren über die Botschaft

Dieselben Unterlagen, oft zusätzlich mit Apostille oder Legalisation.

Prüfkriterien

Worauf die Ausländerbehörde besonders achtet

Übereinstimmung mit dem Pass.

Der häufigste Ablehnungsgrund. Wenn Ihr Name in der Geburtsurkunde anders geschrieben ist als im Pass, muss die Übersetzung das erklären — nicht verstecken. Wir führen beide Schreibweisen auf und vermerken die Abweichung nach ISO-Norm.

Vollständigkeit des Verwandtschaftsnachweises.

Beim Familiennachzug wird die Kette lückenlos geprüft: Ehe, Geburt, gegebenenfalls frühere Ehen und deren Auflösung.

Aktualität.

Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen dürfen meist nicht älter als drei bis sechs Monate sein.

Apostille bei Unterlagen aus dem Ausland.

Häufig verlangt, besonders bei Personenstandsurkunden.

Stolpersteine

Häufige Fehler

  • Namensabweichung nicht erklärt. Führt fast immer zu Nachforderungen.
  • Unbeglaubigte Übersetzung eingereicht. Eine Übersetzung ohne Bestätigungsvermerk und Stempel wird nicht anerkannt.
  • Übersetzung aus dem Herkunftsland mitgebracht. Deutsche Behörden verlangen in der Regel eine in Deutschland zugelassene Person.
  • Unterlagen veraltet, weil der Termin sich verschoben hat.
  • Nur Auszüge übersetzt. Bei Urteilen und Bescheinigungen zählt das ganze Dokument.

Dolmetschen

Dolmetscher für den Termin

Die meisten Ausländerbehörden stellen keinen Dolmetscher. Wer nicht sicher versteht, worum es geht, unterschreibt am Ende etwas, das er nicht überblickt.

Wir begleiten Sie — vor Ort oder per Video.

Sprachen

In diesen Sprachkombinationen

  • Türkisch ↔ Deutsch
  • Englisch ↔ Deutsch
  • Arabisch ↔ Deutsch
  • Ukrainisch ↔ Deutsch
  • Russisch ↔ Deutsch
  • Persisch (Farsi) ↔ Deutsch
  • Kurdisch (Kurmancî und Soranî) ↔ Deutsch
  • Spanisch ↔ Deutsch
  • Französisch ↔ Deutsch

Ihre Sprache ist nicht dabei?

Wir arbeiten mit über 100 Sprachen. Auch die umgekehrte Richtung, etwa wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde im Ausland vorlegen müssen.

Sprache anfragen

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Muss ich meine ausländische Übersetzung noch einmal machen lassen?

Meist ja. Deutsche Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung von einer in Deutschland zugelassenen Person. Schicken Sie uns die vorhandene Übersetzung — wir sagen Ihnen, ob sie ausreicht, bevor Sie doppelt zahlen.

Mein Name steht im Pass anders als in der Urkunde. Ist das ein Problem?

Nein, wenn es korrekt dokumentiert wird. Genau dafür ist der Übersetzervermerk da. Teilen Sie uns die Passschreibweise bei der Anfrage mit.

Brauche ich für alles eine Apostille?

Nicht für alles. Es hängt vom Herkunftsland und vom Verfahren ab. Sagen Sie uns, was Sie vorlegen — wir sagen Ihnen, was gebraucht wird.

Was ist, wenn die Behörde die Übersetzung nicht akzeptiert?

Wir korrigieren sie kostenlos.

Angebot

Schicken Sie uns Ihre Unterlagenliste

Laden Sie das Merkblatt hoch, das Sie bekommen haben. Wir sagen Ihnen innerhalb von 15 Minuten, was davon in beglaubigter Übersetzung gebraucht wird — auch am Wochenende.

Das Anfrageformular wird angebunden, sobald der Upload- und Mail-Endpunkt steht (HANDOFF §3, Nr. 6). Solange erreichen Sie uns direkt:

Schicken Sie uns Ihre Unterlagenliste.

Wir sagen Ihnen, was übersetzt werden muss — vor dem Termin, nicht danach.