19. August 2026
Was tun, wenn die Behörde Ihre Übersetzung ablehnt
Kurz gesagt: Fragen Sie zuerst nach dem Grund — schriftlich, wenn möglich. In den meisten Fällen liegt es nicht an der Übersetzung selbst, sondern an etwas, das fehlt. Fast alle Ablehnungen lassen sich auf sechs Ursachen zurückführen.
Der erste Schritt: den Grund erfahren
„Das können wir so nicht annehmen" ist keine Auskunft. Bitten Sie am Schalter darum, dass der Grund konkret benannt wird — und wenn möglich schriftlich oder per E-Mail.
Das ist kein Misstrauen gegenüber der Behörde. Es ist die einzige Grundlage, auf der Sie das Problem beheben können, ohne zu raten.
Fragen Sie zusätzlich: Reicht eine Ergänzung, oder muss alles neu eingereicht werden? Die Antwort entscheidet über den Aufwand.
Grund 1 — Etwas fehlt
Der häufigste Fall. Eine Seite, ein Randvermerk, ein Stempel oder die Rückseite wurde nicht mit übersetzt, weil sie nicht mit eingereicht wurde.
Was hilft: Das vollständige Dokument nachreichen und den fehlenden Teil ergänzen lassen. Meist muss nicht alles neu gemacht werden.
Grund 2 — Die Namensschreibweise passt nicht
Ihr Name steht in der Urkunde anders als im Reisepass. Das ist bei nichtlateinischer Schrift der Normalfall, weil deutsche Standesämter die Übertragung nach ISO-Norm erwarten und diese von der Passschreibweise abweicht.
Zum Problem wird es nur, wenn die Abweichung nicht dokumentiert ist.
Was hilft: Ein Übersetzervermerk, der beide Schreibweisen aufführt und die Abweichung erklärt.
Grund 3 — Die übersetzende Person ist nicht in Deutschland zugelassen
Deutsche Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung von einer Person, die bei einem deutschen Gericht beeidigt oder ermächtigt ist. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung wird meist nicht akzeptiert, auch wenn sie fachlich einwandfrei ist.
Was hilft: Neu übersetzen lassen. Bevor Sie das tun, lassen Sie prüfen, ob die vorhandene Übersetzung wirklich nicht ausreicht — manchmal geht es nur um einen fehlenden Vermerk. Woran Sie eine vereidigte Person erkennen
Grund 4 — Die Apostille fehlt oder kam zu spät
Bei ausländischen Urkunden verlangen viele Stellen zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Sie bestätigt die Echtheit der Urkunde, nicht die der Übersetzung.
Und sie gehört zum Dokument: Wer zuerst übersetzen lässt und die Apostille danach beantragt, hat eine unvollständige Übersetzung — die Apostille steht dann nicht darin.
Was hilft: Apostille beschaffen, dann den ergänzten Teil nachübersetzen lassen.
Grund 5 — Das zugrunde liegende Dokument ist zu alt
Viele Stellen akzeptieren Urkunden und Bescheinigungen nur, wenn sie wenige Monate alt sind. Das betrifft nicht die Übersetzung, sondern das Original.
Besonders häufig bei Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen und Ledigkeitsnachweisen.
Was hilft: Neues Dokument beschaffen und übersetzen lassen. Beschaffen Sie es erst, wenn der Termin näher rückt.
Grund 6 — Es war das falsche Dokument
Sie haben eine Ledigkeitsbescheinigung, verlangt war ein Ehefähigkeitszeugnis. Oder eine Scheidungsurkunde, verlangt war das Urteil mit Rechtskraftvermerk. Oder eine einfache Meldebescheinigung, verlangt war die erweiterte.
Was hilft: Das richtige Dokument beschaffen. Ärgerlich, aber die Übersetzung war nicht falsch — sie war vom falschen Papier.
Und wenn es doch an der Übersetzung lag?
Dann muss sie korrigiert werden. Bei uns kostenlos: Wird eine unserer Übersetzungen von einer Behörde nicht akzeptiert, korrigieren wir sie ohne zusätzliche Kosten.
Wichtig dabei: Sagen Sie uns, was die Stelle konkret bemängelt hat. Mit einer schriftlichen Begründung geht die Korrektur schnell — ohne sie raten wir.
Was Sie jetzt tun können
- Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund konkret nennen, möglichst schriftlich
- Prüfen Sie, welcher der sechs Gründe auf Sie zutrifft
- Klären Sie, ob eine Ergänzung reicht oder alles neu muss
- Fragen Sie nach einem zeitnahen Termin, bevor Sie gehen
- Schicken Sie uns die Begründung — wir sagen Ihnen, was zu tun ist
Ihre Übersetzung wurde abgelehnt? Schicken Sie uns die Begründung — Antwort innerhalb von 15 Minuten, auch am Wochenende.
Begründung senden