19. August 2026
Beglaubigte Kopie oder beglaubigte Übersetzung? Der Unterschied
Kurz gesagt: Zwei völlig verschiedene Dinge. Die beglaubigte Kopie bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass eine Übersetzung dem Dokument entspricht. Viele Stellen verlangen beides — und genau daran scheitern Bewerbungen.
Was ist eine beglaubigte Kopie?
Sie legen ein Original vor, jemand fertigt eine Kopie an und bestätigt mit Stempel und Unterschrift: Diese Kopie stimmt mit dem Original überein.
Über den Inhalt sagt das nichts aus. Es geht nur um eine Frage: Ist das hier wirklich die Kopie des Dokuments, das vorgelegt wurde?
Wo Sie sie bekommen: beim Bürgeramt Ihrer Stadt, bei einem Notar und je nach Bundesland bei einigen weiteren Stellen. Sie müssen das Original mitbringen.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine gerichtlich vereidigte Person übersetzt Ihr Dokument und bestätigt mit Bestätigungsvermerk, Rundstempel und Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.
Über die Echtheit des Originals sagt das nichts aus. Es geht nur um eine Frage: Steht in der Übersetzung dasselbe wie im Ausgangsdokument?
Wo Sie sie bekommen: bei einer in Deutschland beeidigten oder ermächtigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Eine gut lesbare Kopie genügt in den meisten Fällen.
Der Unterschied auf einen Blick
| Beglaubigte Kopie | Beglaubigte Übersetzung | |
|---|---|---|
| Bestätigt | Kopie = Original | Übersetzung = Ausgangstext |
| Ausgestellt von | Bürgeramt, Notar | Vereidigte Übersetzerin oder Übersetzer |
| Original nötig? | Ja, zum Vorlegen | Meist reicht ein Scan |
| Sprache | Ändert sich nicht | Ändert sich |
| Typischer Anlass | Bewerbung, Antrag | Fremdsprachiges Dokument bei deutscher Stelle |
Warum verlangen viele Stellen beides?
Weil sie zwei verschiedene Dinge wissen wollen.
Stellen Sie sich eine Hochschulbewerbung vor. Sie reichen ein Zeugnis aus Ihrem Heimatland ein, auf Türkisch. Die Hochschule will erstens sicher sein, dass Ihr eingereichtes Papier tatsächlich dem echten Zeugnis entspricht — dafür die beglaubigte Kopie. Und sie will zweitens lesen können, was darin steht — dafür die beglaubigte Übersetzung.
Wer nur eines von beidem einreicht, bekommt eine Nachforderung. Bei knappen Bewerbungsfristen kostet das den Studienplatz.
Wovon eine beglaubigte Übersetzung angefertigt wird
Hier entsteht eine zweite, seltener bekannte Verwechslung. Die Übersetzung kann angefertigt werden von:
- dem Original
- einer beglaubigten Kopie
- einer einfachen Kopie
Was vorlag, wird im Bestätigungsvermerk festgehalten. Manche Behörden verlangen ausdrücklich eine Übersetzung vom Original oder von einer beglaubigten Kopie. Steht das in Ihrem Merkblatt, sagen Sie es vor dem Auftrag — sonst stimmt der Vermerk am Ende nicht mit der Anforderung überein.
Woher weiß ich, was verlangt wird?
Aus dem Merkblatt oder der Checkliste, die Sie von der Stelle bekommen haben. Achten Sie auf diese Formulierungen:
| Steht dort… | Dann brauchen Sie… |
|---|---|
| amtlich beglaubigte Kopie | Beglaubigte Kopie vom Bürgeramt oder Notar |
| beglaubigte Übersetzung | Übersetzung von vereidigter Person |
| beglaubigte Kopie und beglaubigte Übersetzung | Beides |
| Übersetzung vom Original | Übersetzung, angefertigt vom Original |
Wenn die Formulierung unklar ist: fragen Sie bei der Stelle nach, bevor Sie etwas beauftragen. Ein kurzer Anruf spart einen kompletten Durchgang.
Was Sie jetzt tun können
- Lesen Sie im Merkblatt nach, welche der beiden Formen verlangt wird
- Klären Sie, ob die Übersetzung vom Original angefertigt werden muss
- Prüfen Sie, wie viele Ausfertigungen Sie brauchen
- Holen Sie die beglaubigte Kopie beim Bürgeramt oder Notar
- Schicken Sie uns das Merkblatt, wenn Sie unsicher sind
Schicken Sie uns Ihr Merkblatt — wir sagen Ihnen, was davon übersetzt werden muss. Antwort innerhalb von 15 Minuten.
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