Apostille beantragen — wir gehen den Behördenweg für Sie

Apostille, Legalisation und Überbeglaubigung für deutsche Urkunden. Inklusive beglaubigter Übersetzung, wenn Sie sie brauchen.

Antwort in 15 MinutenDeutschlandweitDigital und per Post

Erste Prüfung

Brauchen Sie überhaupt eine Apostille?

Nicht immer. Bevor Sie Zeit und Geld investieren, prüfen Sie diese drei Fälle — in zweien davon brauchen Sie uns nicht.

Innerhalb der EU: oft nicht nötig.

Seit 2019 sind bestimmte öffentliche Urkunden im EU-Verkehr von der Apostille befreit — darunter Geburt, Eheschließung, Wohnsitz und das Fehlen von Vorstrafen. Dazu gibt es mehrsprachige Formulare, die die Übersetzung ersetzen. Fragen Sie bei der ausstellenden Stelle nach.

Zielland im Haager Übereinkommen: Apostille.

Ein einziger Stempel der zuständigen deutschen Behörde genügt. Kein Konsulat, kein weiterer Weg.

Zielland außerhalb: Legalisation.

Hier reicht die Apostille nicht. Die Urkunde durchläuft mehrere Stellen und endet bei der Auslandsvertretung des Ziellands.

Sagen Sie uns, welches Dokument Sie wo vorlegen — wir sagen Ihnen, welcher der drei Fälle bei Ihnen gilt. Auch wenn die Antwort lautet: Sie brauchen nichts.

Begriffe

Apostille, Legalisation, Überbeglaubigung — der Unterschied

Drei Begriffe, die ständig verwechselt werden.

Apostille

Bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für Länder des Haager Übereinkommens von 1961. Wird im Ausstellungsland erteilt, nicht im Zielland.

Legalisation

Das Verfahren für Länder außerhalb des Übereinkommens. Aufwendiger, weil mehrere Stellen nacheinander bestätigen und die Auslandsvertretung des Ziellands den letzten Schritt macht.

Überbeglaubigung

Ein vorgeschalteter Schritt: eine übergeordnete Stelle bestätigt zuerst die Unterschrift der ausstellenden Person. Manche Zielländer verlangen sie zusätzlich.

Keiner der drei Schritte prüft den Inhalt der Urkunde. Sie bestätigen nur, dass Unterschrift, Siegel und Amtseigenschaft echt sind.

Deutsche Urkunden

Für deutsche Urkunden übernehmen wir den kompletten Weg

Welche Behörde die Apostille erteilt, hängt davon ab, wer die Urkunde ausgestellt hat — und genau hier verlieren die meisten Menschen Zeit.

Urkunde vonZuständig ist
Standesamt, MeldebehördeRegierungspräsidium oder Bezirksregierung des Bundeslandes
Gericht oder NotarPräsident des zuständigen Land- oder Amtsgerichts
FührungszeugnisBundesamt für Justiz
BundesbehördenBundesverwaltungsamt
Schule oder Hochschuleje nach Bundesland unterschiedlich

Sie schicken uns das Dokument. Wir klären die Zuständigkeit, stellen den Antrag, verfolgen den Vorgang und schicken Ihnen die apostillierte Urkunde zurück — auf Wunsch mit beglaubigter Übersetzung.

Ausländische Urkunden

Für ausländische Urkunden gilt eine andere Regel

Eine Apostille wird immer im Ausstellungsland erteilt. Für eine türkische Geburtsurkunde ist eine türkische Behörde zuständig, nicht eine deutsche. Wir können den Antrag im Ausland nicht für Sie stellen. Was wir tun:

  • Wir sagen Ihnen, welche Stelle in Ihrem Herkunftsland zuständig ist
  • Wir sagen Ihnen, ob Ihr Zielland überhaupt eine Apostille verlangt
  • Wir übersetzen die apostillierte Urkunde beglaubigt, sobald sie vorliegt

Reihenfolge

Erst Apostille, dann Übersetzung

Die häufigste und teuerste Verwechslung. Die Apostille ist Teil der Urkunde und wird mitübersetzt.

Wer zuerst übersetzen lässt und danach die Apostille beantragt, braucht eine zweite Übersetzung. Halten Sie die Reihenfolge ein — oder fragen Sie uns, bevor Sie starten.

Ablauf

Ablauf

  1. Dokument einreichen

    Unterlagen einreichen. Sagen Sie uns dazu, in welchem Land Sie es vorlegen.

  2. Antwort in 15 Minuten

    Wir prüfen die Zuständigkeit und melden uns mit Weg, Preis und Zeitrahmen.

  3. Wir übernehmen

    Antrag, Behördengang, Nachverfolgung. Sie bekommen die apostillierte Urkunde — auf Wunsch mit beglaubigter Übersetzung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Apostille?

Das hängt von der zuständigen Behörde und dem Bundesland ab. Sobald wir wissen, welche Stelle zuständig ist, nennen wir Ihnen einen realistischen Zeitrahmen — und sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Termin zu halten ist.

Was kostet das?

Der Preis setzt sich aus der Behördengebühr und unserem Aufwand zusammen und hängt von Urkunde und Zuständigkeit ab. Sie bekommen innerhalb von 15 Minuten ein verbindliches Angebot.

Brauche ich das Original?

Für die Apostille ja. Behörden apostillieren keine Kopien oder Scans. Für die Übersetzung genügt uns dagegen eine gut lesbare Kopie.

Gilt die Apostille unbegrenzt?

Die Apostille selbst hat kein Ablaufdatum. Manche Behörden verlangen aber, dass die zugrunde liegende Urkunde aktuell ist — dann beginnt der Weg neu.

Können Sie auch die Legalisation übernehmen?

Ja, für deutsche Urkunden. Der Weg ist länger als bei der Apostille, weil mehrere Stellen nacheinander bestätigen.

Sagen Sie uns, wo Sie das Dokument vorlegen.

Wir sagen Ihnen, welcher Weg gilt — und ob Sie ihn überhaupt gehen müssen.