Beglaubigte Übersetzungen — anerkannt in ganz Deutschland

Offizielle Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen — online, in über 100 Sprachen, angefertigt von gerichtlich vereidigten Übersetzern und gültig bei allen deutschen Behörden.

Beglaubigte Übersetzung mit Rundstempel und Füllfederhalter auf einem Schreibtisch
Antwort in 15 MinutenÜber 100 SprachenDigital und per PostVereidigte ÜbersetzerAnerkannt oder kostenlos korrigiertDSGVO-konform

Dokumente

Zu jedem Dokument sagen wir Ihnen, was die Behörde verlangt

Jedes Amt stellt andere Anforderungen. Auf jeder Dokumentseite steht, welche Behörde was verlangt, worauf Sie achten müssen und wie lange es dauert.

Alle Dokumentarten anzeigen

Personenstands- und Bildungsdokumente

Geburtsurkunden · Heiratsurkunden · Scheidungsurkunden · Sterbeurkunden · Zeugnisse und Diplome · akademische Transkripte · Immatrikulationsbescheinigungen · Personalausweise · Reisepässe · Aufenthaltstitel

Amtliche Bescheinigungen

Meldebescheinigungen · Führungszeugnisse (einfach, erweitert, europäisch) · Familienstandsbescheinigungen und Ledigkeitsnachweise · Steuerbescheinigungen · Rentenauszüge

Gerichts- und notarielle Dokumente

Urteile, Beschlüsse und Klagschriften · Scheidungsurteile · Sorgerechtsentscheidungen · Strafbefehle · notarielle Vollmachten · Erbscheine · Testamente

Geschäftliche Dokumente

Handelsregisterauszüge · Gesellschaftsverträge · Kauf- und Lieferverträge · Bilanzen und Jahresabschlüsse · Satzungen · AGB

Medizinische Dokumente

Arztberichte und Befunde · Entlassungsberichte · Impf- und Gesundheitsnachweise · Rezepte und Gutachten · Pflegeunterlagen

Ihr Dokument ist nicht dabei? Wir übersetzen alle amtlichen Dokumente.

Anerkennung

Warum Behörden unsere Übersetzungen annehmen

Eine Übersetzung wird in Deutschland nur anerkannt, wenn eine gerichtlich beeidigte Person sie angefertigt und bestätigt hat. Genau das machen wir — und Sie können es überprüfen.

Gerichtlich vereidigt

Beeidigt bei deutschen Land- und Oberlandesgerichten. Auf Wunsch nennen wir Ihnen den Namen, damit Sie ihn in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen nachschlagen können.

Anerkannt oder kostenlos korrigiert

Wird unsere Übersetzung von einer Behörde nicht akzeptiert, korrigieren wir sie kostenlos.

Nach § 142 Abs. 3 ZPO

Jede Übersetzung trägt Bestätigungsvermerk, Rundstempel und Unterschrift.

DSGVO-konform

Verschlüsselte Übertragung, Löschung nach Abschluss des Auftrags. Ihre Unterlagen enthalten sensible Daten — wir behandeln sie so.

Sprachen

Über 100 Sprachen — auch die seltenen

Am häufigsten übersetzen wir diese Kombinationen. Jede Sprache hat eine eigene Seite — mit den Besonderheiten des Herkunftslands, von der Namensumschrift bis zur Frage, ob eine Apostille nötig ist.

Auch Dari, Paschtu, Kurdisch (Kurmancî und Soranî), Tigrinya und Amharisch — Sprachen, die viele Übersetzungsbüros nicht anbieten.

Ihre Sprache ist nicht dabei?

Wir arbeiten mit über 100 Sprachen. Sagen Sie uns, welche Sie brauchen.

Sprache anfragen

Im Ausland

Gilt Ihr Dokument auch im Ausland?

Innerhalb der EU sind beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland meist direkt gültig. Außerhalb kommt ein zusätzlicher Schritt dazu — welcher, hängt vom Zielland ab.

Apostille

Für Länder des Haager Übereinkommens.

Legalisation

Für Länder außerhalb, über die Auslandsvertretung.

Überbeglaubigung

Wenn zusätzlich die Unterschrift bestätigt werden muss.

Wichtig: Lassen Sie die Apostille vor der Übersetzung ausstellen — sie wird mitübersetzt.

Ablauf

In drei Schritten zur beglaubigten Übersetzung

  1. Dokument einreichen

    Scan oder Handyfoto hochladen. Kein Konto, keine Registrierung.

  2. Antwort in 15 Minuten

    Ein vereidigter Übersetzer sieht Ihr Dokument an — kein Automat. Sie bekommen einen verbindlichen Preis und ein festes Lieferdatum.

  3. Übersetzung erhalten

    Digital als PDF, auf Wunsch zusätzlich im Original per Post.

Online statt Büro

Sie brauchen kein Übersetzungsbüro in der Nähe

Viele Menschen suchen zuerst nach einem Büro in ihrer Stadt. Eine beglaubigte Übersetzung online zu beauftragen ist genauso gültig: Die Übersetzung gilt bundesweit, unabhängig davon, wo sie angefertigt wurde.

Wir arbeiten als Übersetzungsbüro online. Einen Übersetzungsdienst online zu beauftragen heißt bei uns: hochladen, Antwort in 15 Minuten, Lieferung als PDF — ohne Öffnungszeiten, ohne Anfahrt.

Online einreichen

Beglaubigte Übersetzungen online zu beauftragen braucht kein Konto, keine Registrierung und keinen Termin — Sie laden Ihr Dokument hoch.

Deutschlandweit gültig

Die Zulassung erfolgt über ein Gericht, gilt aber im ganzen Bundesgebiet — von Kiel bis Stuttgart.

Digital und per Post

Als PDF, auf Wunsch zusätzlich im Original per Post — dorthin, wo Sie wohnen.

Preis und Dauer

Was kostet es und wie lange dauert es?

Jedes Dokument ist anders, deshalb nennen wir keine Pauschalpreise, die am Ende doch nicht stimmen.

Der Preis richtet sich nach Umfang, Sprachkombination, Dringlichkeit, Apostille und Versandart.

Die Lieferzeit hängt vom Dokument ab. Auf jeder Dokumentseite finden Sie die Zeit für genau Ihren Fall. Express ist auf Anfrage möglich.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Welche Dokumente kann ich beglaubigt übersetzen lassen?

Grundsätzlich jedes amtliche Dokument: Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen, Gerichts- und Notardokumente, Geschäftsunterlagen und medizinische Unterlagen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie einfach.

Reicht ein Scan oder brauchen Sie das Original?

Für die Übersetzung genügt meist ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Handyfoto, auf dem alle Ränder, Stempel und Siegel zu sehen sind. Einzelne Behörden verlangen die Übersetzung vom Original — klären Sie das vorab bei der Stelle, bei der Sie einreichen.

Wie erkenne ich, ob ein Übersetzer wirklich vereidigt ist?

Über die gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen können Sie jede in Deutschland beeidigte Person nachschlagen. Wir nennen Ihnen auf Wunsch den Namen, damit Sie das selbst prüfen können.

Was passiert, wenn mein Name im Pass anders geschrieben ist als in der Urkunde?

Das ist bei nichtlateinischen Schriften der Normalfall. Deutsche Standesämter erwarten die Übertragung nach ISO-Norm, und diese weicht oft von der Passschreibweise ab. Wir führen beide Varianten auf und weisen die Abweichung im Übersetzervermerk aus.

Wird die Übersetzung auch im Ausland anerkannt?

Innerhalb der EU in der Regel ja. Außerhalb ist meist eine Apostille oder Legalisation nötig. Sagen Sie uns, wo Sie das Dokument vorlegen, und wir sagen Ihnen, was gebraucht wird.

Was ist, wenn die Behörde die Übersetzung nicht akzeptiert?

Wir korrigieren sie kostenlos.

Angebot

Ein verbindliches Angebot in 15 Minuten

Sie beschreiben kurz, was Sie brauchen. Wir prüfen und antworten mit einem festen Preis und einem festen Liefertermin — kostenlos und unverbindlich.

Das Anfrageformular wird angebunden, sobald der Upload- und Mail-Endpunkt steht (HANDOFF §3, Nr. 6). Solange erreichen Sie uns direkt: