19. August 2026
Behördengänge bei der Gründung — wer will was von Ihnen
Kurz gesagt: Bei einer Gründung haben Sie es mit vier bis sechs verschiedenen Stellen zu tun, die nichts voneinander wissen. Wer die Reihenfolge kennt, spart sich Doppelwege.
Warum niemand Ihnen den Gesamtüberblick gibt
Jede Stelle ist für ihren Teil zuständig und beantwortet nur Fragen zu diesem Teil. Das Gewerbeamt sagt nichts über die Steuernummer, das Finanzamt nichts über das Handelsregister.
Den Überblick müssen Sie selbst haben — oder jemanden haben, der ihn hat. Diese Übersicht ersetzt keine Beratung, aber sie zeigt, wer wofür zuständig ist.
Die Stellen im Überblick
Notar
Bei Gesellschaftsgründungen zwingend. Er beurkundet den Gesellschaftsvertrag und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, wird in der Regel ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen, häufig zusätzlich eine schriftliche Übersetzung. Für Gericht und Notar
Handelsregister
Geführt beim Amtsgericht. Trägt die Gesellschaft ein. Erst mit der Eintragung existiert eine GmbH oder UG als solche.
Gewerbeamt
Gewerbeanmeldung bei der Stadt oder Gemeinde. Betrifft die meisten gewerblichen Tätigkeiten, auch nach der Handelsregistereintragung.
Finanzamt
Steuerliche Erfassung, Steuernummer, gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID. Der Fragebogen ist umfangreich und enthält Angaben, die Sie mit Ihrer Steuerberatung klären sollten.
IHK oder Handwerkskammer
Pflichtmitgliedschaft je nach Tätigkeit. Meldung erfolgt oft automatisch nach der Gewerbeanmeldung.
Ausländerbehörde
Nur relevant, wenn Ihr Aufenthaltsstatus von der Selbständigkeit berührt wird. Für die Ausländerbehörde
Bank
Formal keine Behörde, praktisch aber eine Station mit eigenen Anforderungen. Geschäftskonto in Deutschland eröffnen
Die übliche Reihenfolge
| # | Station | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | Steuerberatung, Rechtsberatung | Rechtsform und Vertragsgestaltung geklärt |
| 2 | Notar | Vertrag beurkundet, Anmeldung veranlasst |
| 3 | Bank | Konto eröffnet, Einlage eingezahlt |
| 4 | Handelsregister | Gesellschaft eingetragen |
| 5 | Gewerbeamt | Gewerbe angemeldet |
| 6 | Finanzamt | Steuernummer erteilt |
| 7 | Kammer | Mitgliedschaft |
Die Reihenfolge variiert je nach Rechtsform. Bei einem Einzelunternehmen entfallen Notar und Handelsregister ganz.
Was jede Stelle von Ihnen braucht
| Stelle | Typische Unterlagen |
|---|---|
| Notar | Ausweis aller Beteiligten, Vertragsentwurf, bei ausländischen Gesellschaftern Registerauszug |
| Bank | Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Ausweise, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten |
| Gewerbeamt | Ausweis, gegebenenfalls Handelsregisterauszug, Nachweise bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten |
| Finanzamt | Fragebogen, Kontodaten, Angaben zur Tätigkeit |
Ausländische Unterlagen werden fast überall in beglaubigter Übersetzung verlangt, häufig mit Apostille. Apostille und Legalisation
Wo es typischerweise stockt
Die Steuernummer.
Kommt per Post und braucht Zeit. Ohne sie können Sie keine ordentlichen Rechnungen stellen. Planen Sie das ein.
Das Bankkonto.
Bei internationalen Strukturen der häufigste Engpass.
Unterlagen aus dem Ausland.
Der langsamste Teil, deshalb zuerst anfangen. Unterlagen aus dem Heimatland vorbereiten
Termine mit Sprachbedarf.
Notartermine mit Dolmetscher müssen früh geplant werden, besonders bei seltenen Sprachen. Dolmetschen
Was Sie jetzt tun können
- Klären Sie Rechtsform und Vertragsfragen mit Steuerberatung und Anwalt
- Beschaffen Sie parallel die Unterlagen aus dem Herkunftsland
- Fragen Sie beim Notar, ob ein Dolmetscher nötig ist — und buchen Sie früh
- Rufen Sie bei der Bank an, bevor Sie einen Termin machen
- Rechnen Sie damit, dass die Steuernummer Zeit braucht
Wir übersetzen Ihre Unterlagen und begleiten Ihre Termine sprachlich. Antwort innerhalb von 15 Minuten.
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