Gründung

19. August 2026

Behördengänge bei der Gründung — wer will was von Ihnen

Kurz gesagt: Bei einer Gründung haben Sie es mit vier bis sechs verschiedenen Stellen zu tun, die nichts voneinander wissen. Wer die Reihenfolge kennt, spart sich Doppelwege.

Warum niemand Ihnen den Gesamtüberblick gibt

Jede Stelle ist für ihren Teil zuständig und beantwortet nur Fragen zu diesem Teil. Das Gewerbeamt sagt nichts über die Steuernummer, das Finanzamt nichts über das Handelsregister.

Den Überblick müssen Sie selbst haben — oder jemanden haben, der ihn hat. Diese Übersicht ersetzt keine Beratung, aber sie zeigt, wer wofür zuständig ist.

Die Stellen im Überblick

Notar

Bei Gesellschaftsgründungen zwingend. Er beurkundet den Gesellschaftsvertrag und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, wird in der Regel ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen, häufig zusätzlich eine schriftliche Übersetzung. Für Gericht und Notar

Handelsregister

Geführt beim Amtsgericht. Trägt die Gesellschaft ein. Erst mit der Eintragung existiert eine GmbH oder UG als solche.

Gewerbeamt

Gewerbeanmeldung bei der Stadt oder Gemeinde. Betrifft die meisten gewerblichen Tätigkeiten, auch nach der Handelsregistereintragung.

Finanzamt

Steuerliche Erfassung, Steuernummer, gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID. Der Fragebogen ist umfangreich und enthält Angaben, die Sie mit Ihrer Steuerberatung klären sollten.

IHK oder Handwerkskammer

Pflichtmitgliedschaft je nach Tätigkeit. Meldung erfolgt oft automatisch nach der Gewerbeanmeldung.

Ausländerbehörde

Nur relevant, wenn Ihr Aufenthaltsstatus von der Selbständigkeit berührt wird. Für die Ausländerbehörde

Bank

Formal keine Behörde, praktisch aber eine Station mit eigenen Anforderungen. Geschäftskonto in Deutschland eröffnen

Die übliche Reihenfolge

#StationErgebnis
1Steuerberatung, RechtsberatungRechtsform und Vertragsgestaltung geklärt
2NotarVertrag beurkundet, Anmeldung veranlasst
3BankKonto eröffnet, Einlage eingezahlt
4HandelsregisterGesellschaft eingetragen
5GewerbeamtGewerbe angemeldet
6FinanzamtSteuernummer erteilt
7KammerMitgliedschaft

Die Reihenfolge variiert je nach Rechtsform. Bei einem Einzelunternehmen entfallen Notar und Handelsregister ganz.

Was jede Stelle von Ihnen braucht

StelleTypische Unterlagen
NotarAusweis aller Beteiligten, Vertragsentwurf, bei ausländischen Gesellschaftern Registerauszug
BankHandelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Ausweise, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
GewerbeamtAusweis, gegebenenfalls Handelsregisterauszug, Nachweise bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
FinanzamtFragebogen, Kontodaten, Angaben zur Tätigkeit

Ausländische Unterlagen werden fast überall in beglaubigter Übersetzung verlangt, häufig mit Apostille. Apostille und Legalisation

Wo es typischerweise stockt

Die Steuernummer.

Kommt per Post und braucht Zeit. Ohne sie können Sie keine ordentlichen Rechnungen stellen. Planen Sie das ein.

Das Bankkonto.

Bei internationalen Strukturen der häufigste Engpass.

Unterlagen aus dem Ausland.

Der langsamste Teil, deshalb zuerst anfangen. Unterlagen aus dem Heimatland vorbereiten

Termine mit Sprachbedarf.

Notartermine mit Dolmetscher müssen früh geplant werden, besonders bei seltenen Sprachen. Dolmetschen

Was Sie jetzt tun können

  • Klären Sie Rechtsform und Vertragsfragen mit Steuerberatung und Anwalt
  • Beschaffen Sie parallel die Unterlagen aus dem Herkunftsland
  • Fragen Sie beim Notar, ob ein Dolmetscher nötig ist — und buchen Sie früh
  • Rufen Sie bei der Bank an, bevor Sie einen Termin machen
  • Rechnen Sie damit, dass die Steuernummer Zeit braucht

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