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Urkunden, Bescheinigungen, Aufenthaltstitel

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Alle offiziellen Dokumente — beglaubigt und anerkannt.

Medizinische Dokumente

Erforderliche Übersetzungen für medizinische Unterlagen

  • ⁠Arztberichte und Befunde
  • ⁠Entlassungsberichte
  • Impf- und Gesundheitsnachweise
  • Rezepte und medizinische Gutachten
  • Pflege- und Rehabilitationsunterlagen

Persönliche & Bildungsdokumente

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden
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Für Unternehmensgründung, Handel und internationale Zusammenarbeit

  • Handelsregisterauszüge & Gesellschaftsverträge
  • Kaufverträge, Kooperationsverträge, Lieferverträge
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  • AGB, Datenschutz­erklärungen, Compliance-Dokumente

Amtliche Bescheinigungen

Behörden- und Verwaltungsdokumente in allen gängigen Formaten

  • Meldebescheinigungen & Wohnsitznachweise
  • Führungszeugnisse (BZR, erweitert, europäisch)
  • Familienstands­bescheinigungen & Ledigkeitsnachweise
  • Aufenthalts- und Immatrikulations­bescheinigungen
  • Steuerbescheinigungen & Rentenauszüge

Gerichts- & Notarielle Dokumente

Rechtssichere Übersetzungen für Justiz und Notariat

  • Urteile, Beschlüsse, Klagschriften
  • Scheidungsurteile & Sorgerechtsentscheidungen
  • Strafbefehle, Verfügungen, gerichtliche Protokolle
  • Notarielle Vollmachten & Erbscheine
  • Testamente & letztwillige Verfügungen

Ihr Dokument wird auch im Ausland anerkannt.

Beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland sind innerhalb der EU direkt gültig. Für den Einsatz außerhalb der EU brauchen Sie oft eine Apostille oder eine Legalisation — wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt, und begleiten den Prozess.z

Apostille

für Länder, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind (die meisten EU- und OECD-Staaten). Ausgestellt vom zuständigen Amtsgericht.

Legalisation

für Länder außerhalb des Haager Übereinkommens (z. B. VAE, Ägypten, viele afrikanische Staaten). Erfolgt konsularisch über die jeweilige Botschaft.

Überbeglaubigung

bei bestimmten Zielländern zusätzlich zur Übersetzung erforderlich, um die Unterschrift des Übersetzers zu bestätigen.

Ich brauche Beratung zur Apostille

Warum uns Kunden vertrauen.

Vier objektive Zusagen — nicht wir sagen es, sondern das deutsche Recht und internationale Standards.

Gerichtlich vereidigt

Unsere Übersetzer sind bei deutschen Land- und Oberlandesgerichten allgemein beeidigt.

Behördlich anerkannt

Anerkannt bei allen deutschen Behörden, Gerichten, Universitäten und Notariaten.

Nach §142 (3) ZPO

Bestätigungsvermerk, Rundstempel und Unterschrift — rechtlich einwandfrei.

DSGVO-konform

Verschlüsselte Übertragung, sichere Server in Deutschland, Löschung nach Abschluss.

Was Sie noch wissen sollten.

Ja, unsere Übersetzungen werden von Behörden anerkannt, sofern es sich um beglaubigte Übersetzungen durch entsprechend qualifizierte Übersetzer handelt.

Eine beglaubigte Übersetzung dauert in der Regel 4–6 Tage. Je nach Umfang und Dringlichkeit kann die Bearbeitungszeit variieren

Eine Apostille ist eine amtliche Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird von einer zuständigen Behörde ausgestellt und dient dazu, Dokumente für die Verwendung im Ausland zu beglaubigen.

Ja. Wir übersetzen Apostillen sowie die dazugehörigen Dokumente (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Diplome oder Gerichtsurteile) fachgerecht und auf Wunsch auch als beglaubigte Übersetzung.

Nein. Apostillen werden ausschließlich von den zuständigen Behörden ausgestellt. Gerne beraten wir Sie jedoch dazu, welche Schritte für die Apostillierung Ihrer Dokumente erforderlich sind und unterstützen Sie anschließend bei der Übersetzung.

Ja, wir bieten auch kurzfristige Dolmetschereinsätze an – je nach Verfügbarkeit oft auch innerhalb weniger Stunden oder am selben Tag.

Weitere Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

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